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Hamburger Landgericht: Google-Bildersuche verletzt Urheberrechte

Wieder einmal ein Urteil, welches der Realität nicht gerecht wird. Die Suchmaschine Google kämpft gegen einen Künstler, der sein Urheberrecht durch die Google Bildersuche verletzt sieht. Das Hamburger Landgericht unterstützt seine Klage auf Urheberrechtsverletzung. Google darf nicht mehr Bilder der Comicfigur “PsykoMaN” in seiner Vorschau anzeigen.

Das Urteil is tnoch nicht rechtskräftig, daher sin dnoch Bilder dieser Comic-Figur im Index. Wenn jetzt noch mehr Leute gegen Google Klagen, ist eine vernünftige Bildersuche nicht mehr möglich. Das Gericht schlägt vor die Vorschaubilder durch Text zu ersetzen.

Google lässt sich da snicht gefallen und geht in Berufung vor dem BGH. Sollte der BGH als höchstes Zivilgericht dieses absurde Urteil unterstützen, kann es gut möglich sein, das in Deutscland die Bildersuche eingestellt wird.

Meine Menung ist ganz klar, wer seine Bilder online stellt gibt ein stückweit seine Rechte ab. Es ist absurd eine Suchmaschine dafür zu verurteilen, dass sie einen Besucher auf die eigene Seite schleust.
Es ist eine Beziehung die den Urheber nicht übervorteilt. Im Gegenzug zu seinen Werken, erhält der Urheber Besucher auf seinen Seiten, die eventuell sogar etwas kaufen, also wo ist das Problem?
Ich kann gar nicht nachvollziehen, warum jemand so seinen Erfolg sabotieren möchte.

œber die Google Bildersuche bekomme ich regelmäßig gute Besucher. Es wieder mal ein typisch deutsches Phänomen, was wieder mal am Werke ist. Ohne Sinn und Verstand wird erst mal geklagt.
Ich würde solche Leute generell aus dem Index verbannen an Googles Stelle, auch aus dem normalen Web Index.
[via]

11 Kommentare zu „Hamburger Landgericht: Google-Bildersuche verletzt Urheberrechte“

  1. Was für Vollpfosten ! Wenn ich was online stelle dann ist das HALLO für die Welt sichtbar. Wer das nicht will soll heulen gehen oder seine HP auf seinem Rechner lokal speichern. Warum rafft das nur keiner von denen. Aber erst mal böse klagen *kopfschüttel*

  2. Wieso sollte der Urheber eines Bildes jedem Dritten die unberechtigte Nutzung verbieten müssen (Stichwort robots.txt)? üblich wäre wohl eher eine Anfrage vor der Nutzung durch den Dritten. Insofern sehe ich nicht, warum die Verwendung eines Bildes durch google oder wen auch immer rechtlich zulässig sein soll.

    Ob so eine Klage wirtschaftlich sinnvoll ist oder nicht ist sicherlich eine andere Frage…

  3. Was ist den mit einem Telefonbucheintrag ??? Wenn du nicht willst das du dort erscheinst musst du dem widersprechen, ansonsten ist der Eintrag öffentlich für alle verfügbar. Was soll dann am Internet dann anders sein. Mittlerweile sollte JEDER wissen dass, das Internet öffentlich ist und wer etwas nicht will muss selber Vorkehrungen treffen, bei eigenen Einträgen

  4. Der Vergleich mit dem Telefonbucheintrag ist offensichtlich nicht zutreffend. Beim Telefonbuch melde ich selbst einen Telefonbucheintrag an bestätige damit den Eintrag. Zudem greift er nicht in Urheberrechte ein.

  5. Scheidet sich der Künstler nicht ins eigene Fleisch. Wäre sein Comic ohne Google auch so bekannt?

    Er soll sich doch besser mal Gedanken darüber machen was er für einen Nutzen an der Bildersuche hat. Da gibt es nicht nur negative Aspekte, sondern auch sehr viele positive.

  6. Das Urteil ist nicht typisch Hamburg, auch wenn die dortige Pressekammer gerne mal etwas gewöhnungsbedürftige Urteile fällt 🙂
    Auch das OLG Thüringen hat schon vor Monaten eine Urheberrechtsverletzung durch Thumbnails in der Bildersuche angenommen, wenn auch mit fragwürdiger Begründung (wg. Keywords im Metatag) in der Rechtsfolge ein Unterlassungsanspruch verweigert wurde.

  7. Ich muß Philipp da in Teilen beistimmen. Wenn ich Bilder ins Netz stelle heisst das noch lange nicht, das ich jegliche Rechte darauf hergebe. Würde ja im Umkehrschluß bedeuten, ich könnte mir alle Bilder nehmen und auf meine Seite pappen.
    Herrlich, Tür und Tor für Black Hats geöffnet. Dann baut sich nämlich jeder schnell einen Bot, der Bilder mit “bissl sinnvollem drumherum” spidert und bei sich dann veröffentlicht.

    Die Diskussion der Sinnhaftigkeit dieser Klage mag dahingestellt sein, aber die Bildersuche uterschiedet sich darin von der Textsuche, das bei zweiter nur Zitate erscheinen und das ist von Rechtswegen her erlaubt (man möge mich korrigieren, wenn ich irre). Aber Bilder einfach weiterzuveröffentlichen, ohne erkennbare künstlerische Veränderungen (und ein Bild zu skalieren fällt da bestimmt nicht drunter) verstößt nunmal gegen lautendes Gesetz.

    Google sollte es auf einfachem Wege ermöglichen, sie anzuschreiben mit dem Hinweis “meins, nimms raus”. Diese Verantwortung sollte Google insofern schon tragen, da sie mit dem Produkt Suchmaschine immerhin den ein oder anderen Euro verdienen. Aber das wollen sie nicht, da damit Kosten verbunden sind und deswegen klagen sie erstmal. Ist ja bei deren Geldbeutel auch kein Problem.
    Ziemlich ätzendes Verhalten eigentlich. Wenn jemand nunmal nicht in der Suche erscheinen will, sollte Google das akzeptieren.

    Ich denke es wird aber schlimmstenfalls auf ein Opt-Out hinauslaufen, also landen wir wieder bei der robots.txt. Als Domaininhaber kann man sich ja auch nicht freireden, ein gewisses technisches KnowHow muß man nun mal mitbringen. Nur weil ich ein Auto kaufen kann, darf ich das ja auch noch lange nicht fahren…

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