Wer bei Yahoo! googelt und das als solches bezeichnet verstöŸt gegen das Markengesetz. So zumindest haben Anwälte von Google dem Duden gedroht und darauf gedrängt, dass neue deutsche verb “googeln” als das Suchen mit der Suchmaschine Google, im Duden eingetragen wird. Ursprünglich sollte googeln als allgemeines Synonym für suchen eingetragen werden.
Würde “googeln” zum allgemeinen Synonym für “suchen” werden, so lieŸe sich Google als Markenzeichen nicht mehr schützen. Wirklich jeder könnte dann Begriffe mit der Kombination Google nutzen. Schon vorher sind namhafte Markenhersteller dem Erfolg der eigenen Marke zum Opfer gefallen. Der Walkman, Post-It‚´s, Tipp-Ex, Tempo, Fön, Ohropax, sind Paradebeispiele, wo der Markenname zum Synonym für eine Produktkategorie wurde. Damit Google nicht Opfer des eigenen Erfolgs wird, hat man hier rechtzeitig die Notbremse gezogen und die Redaktion vom Duden beeinflusst.
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