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Google-Kritik von US-Kartellbehörde zurückgewiesen

Die Kartellbehörden der Vereinigten Staaten haben Bedenken der Internetfirma Google zurückgewiesen: Ihrer Meinung nach verschaffe die Suchfunktion im neuen Internetbrowser von Microsoft dem Unternehmen von Bill Gates keinen unfairen Marktvorteil.
Washington – Das US-Justizministerium teilte gestern mit, ein solcher Vorteil sei nicht gegeben, da der Nutzer des Internet Explorers 7 von Microsoft in seiner Wahl der Internet-Suchmaschine nicht eingeschränkt werde. Ein Google-Sprecher hatte erklärt, die Einstellungen im Suchfenster des Microsoft Explorers seien so gestaltet, dass die Microsoft-Suchmaschine MSN bevorzugt werde. Der Wechsel der Suchmaschine sollte mit einem Klick möglich sein. Microsoft habe es aber so gestaltet, dass der Nutzer dies erst über mehrere Schritte erreiche. Der Internet Explorer von Microsoft ist der weltweit dominierende Internetbrowser.
Inzwischen will sich Microsoft länger als gerichtlich festgelegt an eine zentrale Bestimmung aus der Einigung im US-Kartellstreit halten. Laut dem US-Justizministerium wird Microsoft seinen Wettbewerbern Informationen über das Betriebsprogramm Windows bis zu fünf Jahre über 2007 hinaus bereitstellen. Dabei geht es um Codes, die Wettbewerber für eine problemlose Verknüpfung ihrer Programme mit Windows benätigen. Dem Ministerium zufolge hat sich die Lizenzierung dieser Codes durch Microsoft bislang stark verzögert. Deshalb wurde eine Verlängerung beantragt.
Bei der entscheidenden Einigung im US-Kartellstreit mit Microsoft war 2002 bestimmt worden, dass der Softwareriese fünf Jahre lang die Informationen seinen Konkurrenten zugänglich machen muss. Microsoft erklärte sich den Gerichtsunterlagen zufolge nun bereit, diese Frist auszudehnen. Außerhalb der gerichtlichen Einigung sagte Microsoft die geforderte Dokumentierung für drei weitere Jahre zu.
(quelle:http://www.spiegel.de/netzwelt/politik/0,1518,416007,00.html)