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Der BGH urteilt über Adwords

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Heute verhandelt der BGH über die Verwendung von markenrechtlich geschützten Adwords. Bisher konnten Advertiser bestimmte Keywords der Mitbewerber buchen, die dazu führten, dass die eigenen Anzeigen bei den Suchergebnissen des Konkurrenten angezeigt werden.

Das Urteil ist wegweisend für das Online-Marketing. Dabei kommt mir gerade die Frage, gesetzt den Fall, dass solche Buchungen gegen das Markenrechtverstoßen, was passiert dann eigentlich mit Seiten im organischen Index, die eine SEO-Agentur auf markenrechtlich geschützte Begriffe optimiert hat?

Wie will man als Markeninhaber beweisen, dass der Konkurrent auf seine Keywords optimiert hat?
Das ganze Thema ist also auch für die SEO Arbeit nicht trivial. Wenn jetzt z.B. zig Leute mit einem markengeschützten Begriff auf die Seite eines konkurierendes Unternehmen verlinken, ohne dass dieses Untenrehmen davon was weiß, was passiert dann? Wie soll man den sowas verhindern?
Ich denke, dass das Markenrecht hier nicht der Realität gerecht wird.

[via]

3 Kommentare zu „Der BGH urteilt über Adwords“

  1. Es ist wohl auch an der Zeit, dass das mal geklärt wird.

    „Wenn jetzt z.B. zig Leute mit einem Markengeschützen Begriff auf die Seite eines konkurierendes Unternehmen verlinken, ohne dass dieses Untenrehmen davon was wei߸, was passiert dann?“

    Sowas kann man rausfinden.

  2. peter wiesenstock

    wobei das ganze ja sowieso nur fürs deutschsprachige internet (regional begrenzt) gilt. sprich wenn ich im ausland wohnen würde wäre diese ganze geschichte sowieso wieder anders?

    sprich würde ich aus einem land, wo diese x beliebige marke nicht geschützt ist, eine internetseite erstellen wo dieser geschützt begriff in deutschland drauf ist… was würde dann passieren? eigentlich können die einem dann ja nix?!

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